Impressum
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I.  Saatgutordnung
I.1  Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Inverkehrbringen von Saatgut
  § 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial
  § 3b Abgabe von Saatgut in besonderen Fällen
I.2  Anerkanntes Saatgut
  § 4 Voraussetzungen für die Anerkennung
  § 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung
  § 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit
  § 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
  § 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers
  § 9 Nachprüfung
  § 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
I.3  Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
  § 11 Ermächtigungen
  § 12 Standardsaatgut
  § 13 Handelssaatgut
  § 14 Behelfssaatgut
I.3a  Vermehrungsmaterial
  § 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial
  § 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
I.4  Einfuhr und Ausfuhr
  § 15 Einfuhr von Saatgut
  § 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial
  § 16 Gleichstellungen
  § 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel
  § 18 Ausnahmen
  § 19 Überwachung der Einfuhr
  § 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial
I.5  Kennzeichnung, Verpackung
  § 20 Angabe der Sortenbezeichnung
  § 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
  § 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
  § 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial
I.6  Verbot der Irreführung, Gewährleistung
  § 23 Verbot der Irreführung
  § 24
I.7  Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
  § 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
  § 26 Saatgutmischungen
  § 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht
  § 28 Durchführung in den Ländern
  § 29 Geschlossene Anbaugebiete
II.  Sortenordnung
II.1  Sortenzulassung
  § 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
  § 31 Unterscheidbarkeit
  § 32 Homogenität
  § 33 Beständigkeit
  § 34 Landeskultureller Wert
  § 35 Sortenbezeichnung
  § 36 Dauer der Sortenzulassung
II.2  Bundessortenamt
  § 37 Aufgaben
  § 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
  § 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
  § 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
II.3  Verfahren vor dem Bundessortenamt
  § 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
  § 42 Antrag auf Sortenzulassung
  § 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
  § 44 Prüfung
  § 45 Säumnis
  § 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
  § 47 Sortenliste
  § 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
  § 49 Einsichtnahme
  § 50 Sortenerhaltung
  § 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
  § 51 Änderung der Sortenbezeichnung
  § 52 Beendigung der Sortenzulassung
  § 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
  § 54 Kosten
In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
  § 55
III.  Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
  § 56 Beschreibende Sortenliste
  § 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen
IV.  Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
  § 58 Ausschluss der Berufung
  § 59 Auskunftspflicht
  § 59a Übermittlung von Daten
  § 60 Ordnungswidrigkeiten
V.  Schlussvorschriften
  § 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft
  § 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
  § 62 Übergangsvorschrift
  § 62a
  § 63
  Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1010)


 

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Forstvermehrungsgutgesetz

Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Verordnung über die Meldung und Vorführung von Saatgut bei der Einfuhr  -

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern  - 

Saatgutaufzeichnungsverordnung

 

 

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